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6. Probebetrieb und Monitoring / Entscheidung

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Ist bereits festgelegt, dass es einen Probebetrieb geben wird?

Nein, den Probebetrieb wird es dann geben, wenn FFR und FLK ihn empfehlen und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung nach Abwägung zum Ergebnis kommt, dass die entsprechende Rechtsverordnung über AMTIX kurz geändert werden soll, um den Probebetrieb zu ermöglichen. Der Probebetrieb würde ein Jahr dauern.


Wann beginnt das Monitoring und wie lange dauert es?

Genau genommen hat das Monitoring bereits vor der Umsetzung des Probebetriebs der Maßnahme begonnen. Denn um die Auswirkungen der Maßnahme beurteilen zu können, werden sowohl vor einer Umsetzung der Maßnahme als auch danach Messungen durchgeführt. Neben Messungen werden viele weitere Parameter ausgewertet und verglichen, z.B. Spurtreue und Flughöhen.


Wird man im Probebetrieb gemessene mit berechneten Lärmwerten abgleichen?

In erster Linie werden die Messdaten vor und nach Umsetzung der Maßnahme im Probebetrieb miteinander verglichen. So können Erkenntnisse erzielt werden, wie sich die gemessenen durchschnittlichen Pegelwerte verändern. Wichtig ist, dass der betrachtete Zeitraum nicht zu kurz ist und eine ausreichende Anzahl von Flugbewegungen erfasst wird. Nur dann können die Vergleiche valide Ergebnisse erzielen.


Kann man im Probebetrieb neben der empfohlenen Variante (4) auch andere Varianten (etwa 1 und 3) für mehrere Wochen als Vorgabe für die Piloten testen und danach alle echten Messwerte vergleichen?

Nein. Eine Nutzung verschiedener Varianten ist aus mehreren Gründen nicht möglich. Zum einen sprechen hiergegen die bereits in Kapitel 4 beschriebenen Sicherheitserwägungen. Zum anderen ist auch für die Durchführung eines Probebetriebs der gesamte förmliche Prozess einer Flugroutenänderung zu durchlaufen. Dafür sind jeweils 18 Monate Vorlauf notwendig. Eine mehrmalige Veränderung der Route im Rahmen eines Probebetriebs ist somit praktisch nicht möglich.


Inwieweit werden passive Schallschutzmaßnahmen bereits während oder vor dem ca. einjährigen Probebetrieb für die Neubetroffenen umgesetzt?

Der Anspruch auf Schallschutz nach Fluglärmschutzgesetz leitet sich aus dem geltenden Lärmschutzbereich ab. Dieser wird im Jahr 2021 turnusgemäß überprüft. Insofern ergeben sich neue Ansprüche auf passive Schallschutzmaßnahmen nach Fluglärmschutzgesetz auch erst nach dieser Überprüfung.


Die Entscheidung über die Veränderung der Flugroute AMTIX-kurz muss das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung treffen. Ist im Vorfeld des Konsultationsverfahrens abgeklärt, ob das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung den Bewertungsmaßstab - Frankfurter Fluglärmindex - akzeptiert?

Der Frankfurter Fluglärmindex ist kein Bewertungsmaßstab für das BAF. Das BAF führt eine eigene Abwägung durch. Hierbei stützt es sich unter anderem auf Abwägungen, die die DFS vor dem Einreichen des Antrags auf Veränderung der Flugroute durchgeführt hat. Hier findet insbesondere das Votum der FLK Eingang, welches sich wiederum auf die Berechnungen durch den FFI stützt.



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