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3. Werden nicht wichtige Aspekte übersehen?

Was ist mit anderen Lärmquellen, sind die auch berücksichtigt worden (Flugplatz Egelsbach, Bahn, Straßen)?

Die Zusatzbelastung des Flugplatzes Egelsbach wurde in einer zusätzlichen Berechnung der Expertengruppe ExpASS berücksichtigt.[1] Das Ergebnis zeigt, dass sich auch bei einer Berücksichtigung des durch den Flugplatz Egelsbach entstehenden Fluglärms die Reihung der Varianten nicht verändert, d.h. auch unter Berücksichtigung des Flugplatzes Egelsbach bleibt die Entlastungsbilanz eindeutig. Insgesamt sind die Zahlen der Hochbelästigten durch die Einbeziehung des Flugplatzes Egelsbach geringfügig, aber für alle Varianten gleichermaßen, gestiegen.


                 = neu hinzugekommen

Wird die Belastung mit (Ultra-)Feinstaub in die Betrachtung einbezogen? Gibt es Unterschiede je nach Ausgestaltung des Abflugverfahrens und Routenführung?

Die Belastung mit (Ultra-) Feinstäuben (UFP) wurde bei der Betrachtung von Maßnahmen des aktiven Schallschutzes aus nicht berücksichtigt. Bei der Beurteilung von Maßnahmen ist das wesentliche Ziel die Minimierung der Lärmwirkung. Entsprechend ist kein Kriterium zu den Ultrafeinstäuben im Prüfkatalog enthalten. Auch die FLK hat hierzu eine eindeutige Beschlusslage: Im Nahbereich des Flughafens hat die Fluglärmreduzierung Vorrang vor einer Reduzierung von Luftschadstoffen.[1]


Gibt es eine Sicherheit für private oder öffentliche Investitionsentscheidungen gegen die Verlagerung von Fluglärm?

In einer dicht besiedelten Region wie Rhein-Main kommt es im Lauf von Jahrzehnten bei komplexen, für die Region vitalen Infrastrukturen, immer zu Änderungen, die sich auf die Lärmsituation auswirken. Eine Bestandgarantie auf Fluglärmfreiheit gibt es ebensowenig wie für alle anderen Infrastrukturen, eine Bahnlinie, neue Baugebiete, Hochspannungsleitungen, etc. auch wenn es absolut verständlich und legitim ist, dass Menschen sich wehren, wenn sie betroffen sind. Das ist Teil des Zusammenlebens, dass man Belastungen hinnehmen muss, wenn es ein öffentliches Interesse gibt. Es gibt kein Recht auf Unveränderlichkeit. Nicht bei Flugrouten und nicht bei anderen Maßnahmen wie Umgehungsstraßen oder dem unverbaubaren Blick der Feldrandlage.


Gibt es eine Korrelation zwischen (Flug-)Lärm und Grundstückspreis?

Grundstückspreise werden durch viele verschiedene Faktoren beeinflusst. Uns sind keine belastbaren Erkenntnisse bekannt, die eine Korrelation zwischen dem Fluglärm und den Grundstückspreisen nachweisen. Insgesamt steigen gerade im Rhein-Main-Gebiet die Grundstückspreise in allen Wohnlagen deutlich. Dies liegt an dem Siedlungsdruck in der Region und dem fehlenden Wohnraum.



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