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Ausblick

In den kommenden Monaten werden noch ausstehende Lärmberechnungen und -betrachtungen erfolgen, die aus Zeitgründen nicht in 2018 erfolgen konnten.

Die Kommunen in der Gruppe der politischen Vertreter haben die Möglichkeit, zu den in der Anlage II aufgeführten Fragen Stellung zu nehmen (und diese Stellungnahme ggf. nach Vorliegen der aktualisierten Berechnungen zu aktualisieren).

Anschließend werden FFR und FLK über eine mögliche Verlagerung beraten und ihre Abwägungen vor dem Hintergrund der Konsultations­ergebnisse vornehmen. Sie werden dabei diesen Bericht, die Positionen der Kommunen und die vertiefenden Untersuchungen in die Betrachtung einbeziehen.

Dann werden sie entscheiden, ob sie den zuständigen Behörden empfehlen, mit einem Probebetrieb auf einer bestimmten Variante zu beginnen.


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