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Wozu Konsultationsverfahren?

Immer dann, wenn das Forum Flughafen und Region für den Frankfurter Flughafen eine Maßnahme vorschlägt, die einen (größeren) Teil der Menschen im Rhein-Main-Gebiet von Fluglärm entlasten soll, für einen (kleineren) anderen Teil aber zusätzliche Lärmbelastung erzeugt, soll künftig eine Konsultation der betroffenen Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürger stattfinden.

Foto Konsultations-Gruppe

Bei Lärmverlagerung: Dialog

Ziel der lokalen Konsultation ist es, gerade bei besonders sensiblen Maßnahmen einen höheren Grad an Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Arbeit des FFR und seiner Gremien herzustellen. Das soll zu einer qualitativ verbesserten Entwicklung und Beratung von Vorhaben führen, indem die Perspektiven aller Beteiligten direkter in den Beratungsprozess einfließen und Berücksichtigung finden.

Das heißt, alle Interessierten können sich zu den Vorschlägen äußern. Alle Informationen, Fakten und Berechnungen, auf denen der Vorschlag beruht, werden öffentlich gemacht. Dieses Vorgehen haben das Forum Flughafen und Region und die Fluglärmkommission Frankfurt im September 2017 gemeinsam beschlossen.

Eine lokale Konsultation beginnt, nachdem das Expertengremium ein lärmverlagerndes Vorhaben vollständig geprüft und zur Umsetzung empfohlen hat. Die Maßnahme wird dann zunächst in der FLK präsentiert, anschließend geht sie in den Konsultationsprozess über.

Im Kern geht es darum, in einem transparenten Prozess allen be- und entlasteten Kommunen den Prüfprozess detailliert zu erläutern. Das umfasst auch die Arbeitsmethodik, die Ergebnisse der Maßnahmenprüfung und die Begründung der Auswahl einer Maßnahme. Die beteiligten Akteure erhalten zudem die Möglichkeit, Fragen zu stellen und alternative Vorschlage zur Ausgestaltung der Maßnahme einzubringen.

Am Ende des Prozesses soll eine Meinungsäußerung der beteiligten kommunalen Akteure stehen.


Aktuell steht die Konsultation zur möglichen Verschiebung der Abflugroute AMTIX-kurz an.

zur Konsultation zu AMTIX-kurz


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