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7. Zum Konsultationsverfahren

Ist die Konsultation wirklich ergebnisoffen? Ist die Nullvariante (keine Verschiebung der Route AMTIX-kurz) auch ein mögliches Ergebnis? Oder hat man sich bereits für die Nordverschiebung und für Variante 4 entschieden.

Die Entscheidung ist noch offen. FFR und FLK werden die Ergebnisse der Konsultation zur Kenntnis nehmen, in ihrer Beratung berücksichtigen und danach ihre Empfehlung abgeben. Am Ende entscheidet das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Die an der Konsultation Beteiligten können ihre Belange und Positionen einbringen, selbst mitentscheiden werden sie aber nicht.


Wieso hat man ein Team für die Moderation des Konsultationsverfahrens aus Darmstadt gewählt und damit den Vorwurf der Befangenheit riskiert?

Das Umwelt- und Nachbarschaftshaus als Geschäftsstelle des FFR hat ein wettbewerbliches  Auswahlverfahren durchgeführt, welches sich an den Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes orientiert.  Insgesamt wurden mehrere Dienstleister aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Den Zuschlag hat das wirtschaftlichste Angebot erhalten.


Wieso bezieht man zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger, die z.T. keine Vorkenntnis besitzen, ein, und lässt fachkundige Bürgern außen vor?

Der Einbezug nach Zufallsprinzip ausgewählter Bürgerinnen und Bürger ist eine zunehmend verwendete und bewährte Methode in der Moderation komplexer und konfliktbehafteter Situationen. Die Zufallsauswahl garantiert Chancengleichheit, Vielfalt und Unabhängigkeit. Die Auswahl auf der Basis einer zufälligen und geschichteten Stichprobe, die so weit wie mit vertretbarem Aufwand möglich verzerrungsarm gehalten wird, wurde von einem extra durch die FLK einberufenen Neutralitätsbeirat als angemessen und praktikabel gewürdigt.[1] Wichtig bei der Methode ist, dass auch Personen einbezogen werden, die sich nicht von selbst melden würden. Die fachkundigen Bürgerinnen und Bürger können sich über die öffentlichen Veranstaltungen, das Internet und über den 2. Platz in der Gruppe der politischen Vertreter einbringen.

[1] vgl. Bericht des Neutralitätsbeirates: FLK Frankfurt Sitzung 264 Bericht Neutralitätsbeirat (PDF)


Welche Kriterien wurden für die Beteiligung von zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern aus Kommunen herangezogen?

Die Auswahl der Bürgerinnen und Bürger orientiert sich an der Be- bzw. Entlastungs­wirkung einer möglichen Verlegung der Flugroute, während gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit der Gruppe gewährleistet werden soll. Über den Wohnort hinaus werden bei der Auswahl das Alter und das Geschlecht der nach Zufallsprinzip angesprochenen Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt.

(Neuer Antworttext hinzugekommen)


Welche Rolle spielen die „lärmerfahrenen aber von der Verschiebung AMTIX-kurz nicht betroffenen Bürgerinnen und Bürger“ in der Zufallsauswahl?

Sie sollen die Gruppe darin unterstützen, auch unabhängig von konkreten Betroffenheiten über eine Verlagerung reden zu können.


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Warum durfte die Bürgergruppe Ihre Vertreter nicht selbst benennen?

Es würde dem Zufallsprinzip zuwider laufen, wenn Mitglieder der Gruppe von wem auch immer benannt würden.


Stimmt es, dass Personen nach kritischen Äußerungen über die Nordverschiebung nicht in die Auswahl der Zufallsbürger aufgenommen wurden?

Nein.


Warum hat die Bürgergruppe keinen Zugang zu Experten, die der Nordverschiebung kritisch gegenüberstehen?

Im Expertengremium Aktiver Schallschutz sind Experten aller beteiligten Akteure vertreten: Von den Kommunen, von der Landesregierung, von der Luftverkehrsseite und Repräsentaten der Fluglärmkommission. Kritisch der Nordverschiebung gegenüber stehende Piloten, Fluglotsen oder Wissenschaftler aus anderen Bereichen bekommen in einem gesonderten Workshop die Möglichkeit, sich mit den Vertretern der Expertengruppe Aktiver Schallschutz auseinanderzusetzen.


Ist in der Gruppe der politischen Vertreter kein gewählter Vertreter der Bürgerschaft (z.B. der Ortsvorsteher) aus Darmstadt-Wixhausen vertreten?

Laut Beschluss der Fluglärmkommission sollen alle 10 mehr oder weniger von der Verschiebung zu Variante 4 betroffenen Kommunen mit jeweils zwei Personen in der Gruppe der politischen Vertreter teilnehmen: Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin bzw. im Fall Darmstadts die Umweltdezernentin. Die zweite Person kann ein/e fachkundige/r Bürger/in sein oder ein/e Vertreter/in der Verwaltung.


Wie wird das Ergebnis der Konsultation dokumentiert?

Die Moderation erarbeitet eine strukturierte Dokumentation der in der Konsultation zur Sprache gekommenen Themen und der geführten Diskussionen. Sie stellt diese Konsultation in der Bürgergruppe und der Gruppe der politischen Vertreter zur Diskussion und berücksichtigt das von dort kommende Feedback.



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