Wie genau müssen die festgelegten Flugverfahren eingehalten werden?
Die internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO hat verschiedene Standards, nach denen sogenannte Flugerwartungsgebiete definiert sind. Sie dienen letztlich dazu, die Bereiche zu limitieren, in denen sich ein abfliegendes Flugzeug befinden kann, um z.B. An- und Abflüge sicher voneinander zu trennen. Je näher am Flughafen, desto enger ist der Bereich gefasst.
Es ist mit herkömmlichen Navigationsausstattungen nicht möglich, ein Flugverfahren so festzulegen, dass es von jedem einzelnen Flugzeug auf den Meter genau abgeflogen wird. Je nach Flugzeugtyp, Abfluggewicht und dem Bordcomputer (Flugmanagementsystem) und dessen genauer Programmierung unterscheiden sich Abflugwege, dazu kommen Wind, Temperatur etc. Mit moderner sattelitengestützter Navigation, die in Frankfurt sukzessive eingeführt wird, lässt sich die Spurtreue insbesondere in Kurven weiter verbessern. Aber selbst dann gibt es keine genau identischen Flugwege. Und noch können nicht alle Flugzeuge so abfliegen. Trotz der verschiedenen Einflussfaktoren ist die tatsächliche Korridorbreite der Abflugverfahren im Flughafenumfeld viel geringer, als das sogenannte Flugerwartungsgebiet definiert ist und erlaubt wäre. Auf der Flugroute AMTIX-kurz beträgt die Korridorbreite im Bereich zwischen Darmstadt-Wixhausen und Darmstadt-Arheilgen z.B. ca. 400 bis 700 Meter.[1]
[1] Siehe dazu die Darstellung von Flugspuren über 10 Tage sowie die Flugerwartungsgebiete unter https://konsultation.aktiver-schallschutz.de/konsultation-zu-amtix-kurz/daten-zahlen-fakten/