Claudia H. fragt:
Warum wird über eine neue Flugroute entschieden, bevor sie im Probebetrieb getestet wurde?
Claudia H. ergänzt:
In den kommenden Sitzungen der Fluglärmkommission soll spätestens im November 2025 eine endgültige Entscheidung gefällt werden. Falls man sich für eine neu vorgeschlagene Route entscheiden sollte, dann wäre das eine Entscheidung für eine Route, die noch nicht im Probebetrieb war.
Der Prozess entspricht den üblichen Verfahrensweisen bei der Einführung und Umsetzung neuer Maßnahmen des aktiven Schallschutzes: nach Empfehlung einer neuen Route und Zustimmung durch die FLK, beantragt die DFS die Veröffentlichung beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Das BAF legt die Route dann, nach eigener Abwägung, fest. Das, was vom FFR als sog. "Probebetrieb" bezeichnet wird, ist das erste Jahr nach Umsetzung. In diesen ersten 12 Monaten wird die Umsetzung mit einem besonders engen Monitoring begleitet. Rechtlich/ formell betrachtet gibt es einen solchen Probebetrieb nicht – es handelt sich dabei bereits um die eigentliche Festlegung. Soll diese, aufgrund neuer Erkenntnisse, doch nicht mehr genutzt werden, muss erneut ein Antrag beim BAF gestellt werden. Wie die Vergangenheit gezeigt hat (siehe Verfahren zur lateralen Optimierung AMTIX kurz), wird von dieser Möglichkeit im Bedarfsfall auch Gebrauch gemacht.
Dass die zeitliche Ausdehenung mit einem Probebetrieb getesetet werden konnte, war eine Sondersituation: Die Route selbst ist bereits seit 2011 veröffentlicht und wurde insb. zwischen 23-0 Uhr genutzt. Das verminderte Verkehrsaufkommen zu Zeiten der COVID-Pandemie ermöglichte dann, die intensivere Nutzung bereits zwischen 22-23 Uhr zu testen. Für die laterale Optimierung ist dies so nicht möglich, da das Verfahren nicht veröffentlicht (durch das BAF festgelegt) wurde (s.o.).