Claudia H. fragt:

Warum wird über eine neue Flug­route entschieden, bevor sie im Probe­betrieb getestet wurde?

Claudia H. ergänzt:

In den kommenden Sitzungen der Fluglärmkommission soll spätestens im November 2025 eine endgültige Entscheidung gefällt werden. Falls man sich für eine neu vorgeschlagene Route entscheiden sollte, dann wäre das eine Entscheidung für eine Route, die noch nicht im Probebetrieb war.

ExpASS-Team antwortet:

Der Prozess entspricht den üblichen Verfahrens­weisen bei der Einführung und Um­setzung neuer Maß­nahmen des aktiven Schall­schutzes: nach Empfehlung einer neuen Route und Zustimmung durch die FLK, beantragt die DFS die Veröffent­lichung beim Bundes­aufsichts­amt für Flug­sicherung (BAF). Das BAF legt die Route dann, nach eigener Abwägung, fest.
 Das, was vom FFR als sog. "Probe­betrieb" bezeichnet wird, ist das erste Jahr nach Umsetzung. In diesen ersten 12 Monaten wird die Umsetzung mit einem besonders engen Monitoring begleitet. Rechtlich/ formell betrachtet gibt es einen solchen Probe­betrieb nicht – es handelt sich dabei bereits um die eigentliche Festlegung. Soll diese, aufgrund neuer Erkenntnisse, doch nicht mehr genutzt werden, muss erneut ein Antrag beim BAF gestellt werden. Wie die Vergangen­heit gezeigt hat (siehe Verfahren zur lateralen Opti­mierung AMTIX kurz), wird von dieser Möglichkeit im Bedarfs­fall auch Gebrauch gemacht.
 


Dass die zeitliche Ausdehenung mit einem Probebetrieb getesetet werden konnte, war eine Sonder­situation: Die Route selbst ist bereits seit 2011 veröffentlicht und wurde insb. zwischen 23-0 Uhr genutzt. Das verminderte Verkehrs­aufkommen zu Zeiten der COVID-Pandemie ermöglichte dann, die intensivere Nutzung bereits zwischen 22-23 Uhr zu testen. Für die laterale Optimierung ist dies so nicht möglich, da das Verfahren nicht veröffentlicht (durch das BAF festgelegt) wurde (s.o.).


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