Claudia H. fragt:

Welche konkreten Bereiche von Rüsselsheim und Bischofsheim fließen in die Lärm­berechnung ein, und wie entstehen dabei die unter­schiedlichen Indexpunkte?

Claudia H. ergänzt:

Die SegApp Varianten (A bis C + DES) bei Ostbetrieb werden nach dem FNI 2.0 berechnet. Die berück­sichtigungs­fähige Personen­zahl ist dabei für Bischofsheim und Rüsselsheim abhängig von den Varianten und den Betrachtungs­räumen sehr unterschiedlich. Ebenso die Indexpunkte.

ExpASS-Team antwortet:

Das Vorgehen im FFI 2.0 ist wie folgt:

  1. Zunächst werden unter­schiedliche akustisch abgegrenzte Gebiete berechnet und geografisch verortet. Für das Nacht­Index­gebiet z.B. das Gebiet, in welchem ein Dauer­schall­Pegel von ≥ 45 dB(A) vorliegt. Analog erfolgt dies auch für alle weiteren definierten Gebiete.
  2. Für die so identifizierten Gebiete wird die Zahl der betroffenen Wohn­bevölkerung ermittelt. Auf Basis geo­referenzierter Bevölkerungs­daten.
  3. Im Anschluss wird die Lärm­wirkung auf Basis von Dosis-Wirkungs-Beziehungen ermittelt. Diese stammen aus der Lärm­wirkungs­forschung (in dem konkreten Fall der NORAH-Studie) und gibt Auskunft darüber bei welchen Schall­pegeln bestimmte Wirkungen mit welcher Wahr­scheinlich­keit eintreten. Das Ergebnis ist die Anzahl der durch Fluglärm verursachten Aufwach­reaktionen (in der Nacht) bzw. die Anzahl der Hochbelästigten (am Tag).
  4. Diese Lärmwirkung wird um­gerechnet in sog. Indexpunkte.

Weitere Informationen zum Frankfurter Fluglärm­index 2.0 und wie sich dieser zusammen­setzt finden Sie hier:

Weiteres zum FFI 2.0

 

Die Höhe der Index­punkte ergibt sich somit aus der Kombination von Höhe und Anzahl der Schall­pegel, Anzahl betroffener Wohn­bevölkerung und Dosis-Wirkungs-Beziehung. Wobei die Bevölkerungs­zahl innerhalb der unter 1. ermittelten akustischen Kontur oft den größten Effekt hat. Welche Gebiete in Bischofsheim bzw. Rüsselsheim genau in welche Kontur fallen, ist den veröffentlichten Karten im Download­bereich der Maßnahme zu entnehmen:

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