Claudia H. fragt:
Welche konkreten Bereiche von Rüsselsheim und Bischofsheim fließen in die Lärmberechnung ein, und wie entstehen dabei die unterschiedlichen Indexpunkte?
Claudia H. ergänzt:
Die SegApp Varianten (A bis C + DES) bei Ostbetrieb werden nach dem FNI 2.0 berechnet. Die berücksichtigungsfähige Personenzahl ist dabei für Bischofsheim und Rüsselsheim abhängig von den Varianten und den Betrachtungsräumen sehr unterschiedlich. Ebenso die Indexpunkte.
Das Vorgehen im FFI 2.0 ist wie folgt:
- Zunächst werden unterschiedliche akustisch abgegrenzte Gebiete berechnet und geografisch verortet. Für das NachtIndexgebiet z.B. das Gebiet, in welchem ein DauerschallPegel von ≥ 45 dB(A) vorliegt. Analog erfolgt dies auch für alle weiteren definierten Gebiete.
- Für die so identifizierten Gebiete wird die Zahl der betroffenen Wohnbevölkerung ermittelt. Auf Basis georeferenzierter Bevölkerungsdaten.
- Im Anschluss wird die Lärmwirkung auf Basis von Dosis-Wirkungs-Beziehungen ermittelt. Diese stammen aus der Lärmwirkungsforschung (in dem konkreten Fall der NORAH-Studie) und gibt Auskunft darüber bei welchen Schallpegeln bestimmte Wirkungen mit welcher Wahrscheinlichkeit eintreten. Das Ergebnis ist die Anzahl der durch Fluglärm verursachten Aufwachreaktionen (in der Nacht) bzw. die Anzahl der Hochbelästigten (am Tag).
- Diese Lärmwirkung wird umgerechnet in sog. Indexpunkte.
Weitere Informationen zum Frankfurter Fluglärmindex 2.0 und wie sich dieser zusammensetzt finden Sie hier:
Die Höhe der Indexpunkte ergibt sich somit aus der Kombination von Höhe und Anzahl der Schallpegel, Anzahl betroffener Wohnbevölkerung und Dosis-Wirkungs-Beziehung. Wobei die Bevölkerungszahl innerhalb der unter 1. ermittelten akustischen Kontur oft den größten Effekt hat. Welche Gebiete in Bischofsheim bzw. Rüsselsheim genau in welche Kontur fallen, ist den veröffentlichten Karten im Downloadbereich der Maßnahme zu entnehmen: