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  • 7. Zum Konsultationsverfahren
  • Wieso hat man ein Team für die Moderation des Konsultationsverfahrens aus Darmstadt gewählt und damit den Vorwurf der Befangenheit riskiert?

Wieso hat man ein Team für die Moderation des Konsultationsverfahrens aus Darmstadt gewählt und damit den Vorwurf der Befangenheit riskiert?

Das Umwelt- und Nachbarschaftshaus als Geschäftsstelle des FFR hat ein wettbewerbliches  Auswahlverfahren durchgeführt, welches sich an den Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes orientiert.  Insgesamt wurden mehrere Dienstleister aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Den Zuschlag hat das wirtschaftlichste Angebot erhalten. Das Büro team ewen hat sich u.a. aufgrund seiner jahrzehntelangen Erfahrung mit der Begleitung von öffentlichen Beteiligungsprozessen durchgesetzt. Der Standort, der bei dem Auswahlverfahren beteiligten Büros, hat bei der Entscheidung keine Rolle gespielt – er darf auch rechtlich gesehen keine Rolle spielen.

Darüber hinaus liegt auch inhaltlich kein Befangenheitsgrund vor. Keiner der am Projekt Mitwirkenden des Moderationsteams hat seinen Wohnsitz im Bereich der von der Maßnahme AMTIX kurz erwarteten Be- oder Entlastung. Das Büro ist auch nicht wirtschaftlich abhängig von der Stadt Darmstadt. Hinzu kommt, dass die vertraglich vereinbarte Leistung lediglich die Moderation eines Prozesses in einem freiwilligen Verfahren beinhaltet. Die Ergebnisse der Maßnahmenempfehlungen resultierten hingegen aus der fachlichen Beurteilung des Expertengremiums Aktiver Schallschutz.


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