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  • Welche Kriterien wurden für die Beteiligung von zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern aus Kommunen herangezogen?

Welche Kriterien wurden für die Beteiligung von zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern aus Kommunen herangezogen?

Die Auswahl der Bürgerinnen und Bürger orientiert sich an der Be- bzw. Entlastungs­wirkung einer möglichen Verlegung der Flugroute, während gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit der Gruppe gewährleistet werden soll. Über den Wohnort hinaus werden bei der Auswahl das Alter und das Geschlecht der nach Zufallsprinzip angesprochenen Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt.

Um sicherzustellen, dass die Gruppe nicht unausgewogen hinsichtlich des Wohnorts, Alters oder Geschlechtes besetzt ist, wurden einzelne „Töpfe“ definiert, die zu füllen sind. Das heißt, wenn ein „Topf voll ist“, werden weitere sich bereit erklärende zufällig angerufene Bürgerinnen und Bürger des entsprechenden Merkmals nicht mehr aufgenommen. Die Vorgehensweise strebt an, dass sich in der Gruppe

  • in etwa gleich viele Männer und Frauen befinden,
  • die sich gleichmäßig über drei Altersgruppen (16–35, 36–55, 56–75) verteilen
  • und die aus allen in relevantem Maße betroffenen Kommunen kommen.


Als „in relevantem Maße betroffen“ werden dabei Kommunen eingestuft, in denen sich durch die Verlagerung der Route AMTIX-kurz die Anzahl der in den Tag- und/oder Nacht-Index-Gebieten lebende Bevölkerung um mehr als 100 ändert (Basis: Flugbewegungszahlen von 2015 plus 13 %). Das sind die Darmstädter Orts- und Stadtteile Wixhausen, Arheilgen und Kranichstein sowie Weiterstadt, Mörfelden-Walldorf und Erzhausen.

Die Verteilung der Zufallsbürger ergibt sich aus der Abwägung, einerseits die Verhältnisse von Be- und Entlastung widerzuspiegeln, andererseits mit einem eher ausgeglichenen Verhältnis den Dialog innerhalb der Gruppe zu fördern. Die zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürger verteilen sich daher in einem Verhältnis von 13 (Entlastete) : 9 (Belastete) : 4 (mit prozentual geringen Veränderungen Konfrontierte).

Zusätzlich werden vier zufällig ausgewählte Bürgerinnen / Bürger aus einem Gebiet vergleichbaren Fluglärms in die Gruppe einbezogen werden, die jedoch von einer Verlegung der Flugroute AMTIX-kurz nur am Rande betroffen wären. 


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