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  • 7. Zum Konsultationsverfahren
  • Ist in der Gruppe der politischen Vertreter kein gewählter Vertreter der Bürgerschaft (z.B. der Ortsvorsteher) aus Darmstadt-Wixhausen vertreten?

Ist in der Gruppe der politischen Vertreter kein gewählter Vertreter der Bürgerschaft (z.B. der Ortsvorsteher) aus Darmstadt-Wixhausen vertreten?

Laut Beschluss der Fluglärmkommission sollen alle 10 mehr oder weniger von der Verschiebung zu Variante 4 betroffenen Kommunen mit jeweils zwei Personen in der Gruppe der politischen Vertreter teilnehmen: Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin bzw. im Fall Darmstadts die Umweltdezernentin. Die zweite Person kann ein/e fachkundige/r Bürger/in sein oder ein/e Vertreter/in der Verwaltung.

Nachdem im Rahmen der drei öffentlichen Infoveranstaltungen, die im Juni 2018 stattfanden, besonders aus Darmstadt-Wixhausen die Forderung gestellt wurde, den Stadtteil stärker in der Konsultation zu berücksichtigen, haben die Vorsitzenden der Fluglärmkommission und des Forums Flughafen und Region beschlossen, dem Ortsvorsteher von Darmstadt-Wixhausen aufgrund der besonderen Situation, dass es in diesem Stadtteil einen besonderen Aufklärungs- und Mitwirkungsbedarf gibt, ein Sonderbeteiligungsrecht einzuräumen. Er erhält einen (zusätzlichen) Platz in der Gruppe der politischen Vertreter. Es bleibt aber bei den zwei für die (Gesamt-)Stadt Darmstadt vorgesehenen Sitzen und bei der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters bzw. der Umweltdezernentin, offizielle Statements für die Stadt Darmstadt in der Konsultation abzugeben.


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