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Welche Vor- und Nachteile ergeben sich bei diesen obenstehenden Fragen aus Sicht des Lärmschutzes? Hat das Nachtflugverbot einen Einfluss auf die Bewertung?

Zunächst einmal gilt, dass von den geprüften Alternativen gemäß der Kriterien des FFR bei Betrachtung der Lärmwirkung die empfohlene Variante 4 in der Gesamtabwägung am besten abgeschnitten hat. Daher haben FFR und FLK diese auch zur Umsetzung empfohlen.

Demzufolge kann auf Basis der Lärmwirkung eine alternative Nutzung einer anderen der geprüften Varianten oder eine Kombination aus alter und neuer AMTIX kurz nicht unterstützt werden.

Die stärkere Nutzung von AMTIX-lang wurde bislang nicht mittels einer Lärmberechnung überprüft, Es ist hier aber von einer erhöhten Lärmbelastung in Büttelborn, Groß-Gerau, Griesheim und Pfungstadt auszugehen. Es ist auch zu beachten, dass eine stärkere Nutzung von AMTIX-lang nichts an der Vorteilhaftigkeit der empfohlenen neuen gegenüber der alten Variante von AMTIX-kurz ändert. Eine stärkere Nutzung von AMTIX-lang könnte darüber hinaus im Zweifelsfall zu Verzögerungen bei den Abflügen führen, die in der abendlichen Nachtrandstunde zu einer Verzögerung von Abflügen nach 23 Uhr führen. Aus Lärmgesichtspunkten wird die Einhaltung der 23 Uhr Grenze aber als prioritär erachtet.

Die konkrete Streuung auf der Abflugroute AMTIX wurde bereits einmal begutachtet[1]. Dabei handelte es sich um verschiedene Varianten der Streuung mit nach Höhen gestaffelten Abdrehpunkten. Die Ergebnisse dieser Studie zeigten eine deutliche Mehrbelastung der Bevölkerung in Darmstadt auf, die aufgrund der Kriterien des FFR (Fluglärmindex) nicht zu befürworten ist. Auch wenn sich einige der angenommenen Parameter der Studie verändert haben, ist davon auszugehen, dass die grundsätzliche Aussage hinsichtlich der Lärmwirkung bei ähnlichen Varianten der Streuung auch heute die gleiche wäre. Mit weiteren Varianten der Streuung hat sich das FFR aus den oben genannten Gründen nicht mehr beschäftigt.



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