{{ Suche }}

Welche Kriterien gelten für die Bewertung von Alternativ­vorschlägen? Wie stehen Sicherheit, Kapazität, Lärmschutz und Wirtschaftlich­keit zueinander?

Das FFR hat sich einen Katalog von Kriterien gegeben, die zur Prüfung von Maßnahmen herangezogen werden.[1] Darin enthalten sind Kriterien, die Sicherheit, Lärmwirkung, Kapazität und Wirtschaftlichkeit betreffen.

Die Kriterien in der Übersicht:

1.     Maßnahmen, bei denen es nötig wäre, den Betrieb zeitlich oder in seiner Kapazität einzuschränken, fallen nicht in den Aufgabenbereich des ExpASS – so zum Beispiel ein vollständiges Nachtflugverbot oder die Schließung einzelner Bahnen.

2.     Die Sicherheit des Luftverkehrs muss gewährleistet sein.

3.     Die Maßnahme darf die Wettbewerbsfähigkeit von Akteuren der Luftverkehrswirtschaft als wichtigen Standortfaktoren für das Land Hessen nicht gefährden.

4.     Ziel ist die möglichst substanzielle Senkung des Frankfurter Fluglärmindex, wobei gleichzeitig so wenige Neubelastungen wie möglich auftreten dürfen.

5.     Priorität für die Bewertung hat das Gebiet des Frankfurter Fluglärmindex. Zusätzlich finden in einem „Kontrollgebiet“ außerhalb dieses Bereichs Untersuchungen statt. Sie sollen zeigen, ob verschiedene Varianten einer Maßnahme in einer größeren Region zu unterschiedlichen Vor- und Nachteilen führen.

6.     Lässt sich die beabsichtigte Entlastungswirkung über den Fluglärmindex nicht sachgerecht darstellen, sollen im Zweifelsfall auch andere Bewertungskriterien ergänzend herangezogen werden. Welche das sein könnten, entscheidet das ExpASS.

7.     Die Entlastung von hoch lärmbelasteten Personen hat Vorrang gegenüber der Entlastung von weniger stark Betroffenen. Ohnehin hoch belastete Regionen dürfen nicht noch höher belastet werden, um geringer betroffene Wohngebiete zu entlasten. Die Zahl der Hochbetroffenen soll möglichst gesenkt werden, jedenfalls aber nicht ansteigen.


[1] Siehe dazu der Maßnahmenbericht AMTIX, Kap. 1.3 Maßnahmenbericht (PDF)


Partner