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Welche Abweichungen von vorgegebenen Flugrouten sind zulässig und wie werden mögliche Verdachtsfälle auf rechtswidrige Abweichungen überprüft?

Grundsätzlich muss man sehen, dass Flugzeugrouten sich nicht wie Straßen auf einer festen Fläche bewegen. Flugzeuge bewegen sich im dreidimensionalen Raum, sie unterliegen bei bestimmten Wetterbedingungen und bei der Navigation z.B. beim Bremsen oder bei Kurven anderen Gesetzmäßigkeiten, weil nicht nur Zusammenstöße, sondern auch Abstürze passieren können, die unbedingt vermieden werden müssen.

Der Luftraum ist in verschiedenen Schichten vertikal und horizontal aufgebaut. Es gibt vorgegebene An- und Abflugverfahren, insbesondere im Nahbereich von Flughäfen, die standardmäßig einzuhalten sind. Aber es gibt kein Verfahren, das für jede Situation immer passend ist. Deshalb zählt immer das, was Lotse bzw.  Pilot entscheiden. Der Pilot ist letztlich für die Sicherheit des Flugzeugs und der Passagiere verantwortlich und hat – wenn notwendig – das Recht und die Pflicht, alles Notwendige zu tun, um die Sicherheit zu wahren. Der Lotse lenkt den Verkehr und sorgt mit seinen Anweisungen an den Piloten dafür, dass Kollisionen vermieden werden, aber auch, dass die erforderliche Kapazität gewahrt ist. Für Propellermaschinen gelten teilweise abweichende Abflugwege, sie spielen aber zahlenmäßig und bezogen auf ihren Gesamtbeitrag zu Fluglärm in Frankfurt eine untergeordnete Rolle.

Wenn keine Ausnahmesituation vorliegt, sondern der Flugverkehr nach den Standardverfahren abgewickelt wird, gelten bestimmte Vorgaben hinsichtlich maximaler Geschwindigkeit oder Mindeststeigrate. Die meisten davon gelten spezifisch für eine bestimmte Abflugstrecke, einige wenige gelten übergreifend. Die Flugroute AMTIX-kurz hat z.B. die Besonderheit, dass aus Sicherheitsgründen an einem bestimmten Punkt (Radial 200 des Funkfeuers FFM) wegen des Flugplatzes in Egelsbach eine Mindesthöhe von 2.500 Fuß erreicht sein muss.


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