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Warum finden derzeit trotz Mediationsnachtflugverbot viele Flugbewegungen nach 23:00 Uhr statt?

Die im Planfeststellungsbeschluss rechtsverbindlich festgelegten Nachtflugbeschränkungen sehen für den Zeitraum von 23:00 bis 23:59 Ausnahmeregelungen für Verspätungen vor, die den Airlines das Recht einräumen, in dieser Stunde noch zu starten oder zu landen. Bei Starts ist dies nur erlaubt, wenn der verspätete Start von der Luftaufsicht des Hessischen Verkehrsministeriums genehmigt wurde.

Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Grund für die Verspätung nicht im Einflussbereich der Airline liegt. Der häufigste Grund für eine solche Ausnahmegenehmigung ist Wetter, z.B. wenn die Flugsicherung sogenannte Steuerungsmaßnahmen vornimmt, also aus Sicherheitsgründen die Zahl von An- oder Abflügen drosselt oder An- und Abflüge räumlich anders führt als sonst. Bei Landungen ist die Regelung anders: Verspätete Landungen dürfen ohne gesonderte Genehmigung stattfinden, allerdings dürfen sich die Verspätungen nicht bereits aus der Flugplangestaltung ergeben. Deshalb führt das Land Hessen bei verschiedenen Flugbewegungen Ordnungswidrigkeitsverfahren durch, um diese rechtlich zu überprüfen.

Das Hessische Verkehrsministerium hat Informationen rund um die Frage Verspätungen nach 23:00 Uhr in einem Dokument zusammengefasst:

FAQ Nachtflüge Online (PDF) 

Wer genaue Daten, Gründe und Gegenmaßnahmen einsehen will, findet auf der Homepage der Fluglärmkommission jeweils Auswertungen in den Sitzungsunterlagen der 246. und 247. Sitzungen vom Juni und September 2018

Auswertung Fluglärmkommission Sitzung 246 (PDF)

Auswertung Fluglärmkommission Sitzung 247 (PDF)


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