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Gibt es eine Kompensation für die neu von Lärm Betroffenen?

Eine Kompensation in Form anderer aktiver Schallschutzmaßnahmen ist nicht möglich, da keine entsprechenden umsetzbaren Maßnahmen vorliegen. So ist z.B. eine Entlastung durch Lärmpausen (in Form einer Streuung oder alternierenden Routennutzung) aus Sicherheitsgründen nicht möglich (siehe Fragen unter 4).

Passiver Schallschutz[1] sowie finanzielle Entschädigungen sind nach Fluglärmgesetz (FluglärmG) geregelt. Ob die vorauszusetzenden Kriterien hierfür erfüllt sind, wird regelmäßig durch das zuständige Ministerium geprüft. Freiwillige Kompensationen, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen, sind nicht im Gespräch. Diese gab es auch für die bisher Betroffenen von Fluglärm nicht und haben bislang bei den von FFR und FLK vorgeschlagenen Maßnahmen keine Rolle gespielt.

Sollten durch eine Verlegung der Flugroute neue Belastungen entstehen, wäre ggf. bei der Überprüfung der Regelungen des Regionalfonds an die Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen des passiven Schallschutzes zu denken.


[1] Bauliche Veränderungen, die dafür sorgen, dass weniger Lärm in die Häuser der Anwohner dringen kann. Viele Hausbesitzer in extrem lärmbelasteten Gebieten in Flughafennähe erhalten zum Beispiel Unterstützung beim Einbau von Dämmung oder Isolierfenstern.


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