Ziel und Ablauf der Konsultation
Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Verfahren. Denn auch wenn die Auswirkungen mindestens ebenso weit reichen, bedarf die Verlagerung von Flugrouten keiner formellen Öffentlichkeitsbeteiligung, anders als der Bau von Straßen oder Eisenbahntrassen.
Das mit der Moderation beauftragte Büro sorgte neben der Gestaltung des Dialogs vor allem auch dafür, dass Informationen verständlich, konsistent und in ausreichend detaillierter Form für die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung stand. Das Moderationsbüro unterstützte den Prozess weiterhin durch Abstimmungen mit den relevanten Akteuren in FFR und FLK sowie durch die Auswertung der Internetbeteiligung, die Strukturierung der gestellten Fragen sowie die Aufbereitung der Prüfaufträge und Nachberechnungen, die als Folge aus der Konsultation erforderlich wurden.
[1] FLK Frankfurt Konzept für die Konsultation
Zielsetzung der Konsultation
Das Konsultationsverfahren sollte gewährleisten, dass Belange, Sichtweisen und Ideen der potenziell Be- und Entlasteten umfassend im Vorfeld einer Entscheidungsfindung über die angedachte Verlagerung der Flugroute AMTIX-kurz einfließen können.
Voraussetzung dafür war, dass im Verfahren ein möglichst hohes Maß an Transparenz über die Entscheidungsgrundlagen hergestellt wurde.
Damit dies gelang, hatten die Menschen in der Region im Zuge der Konsultation die Gelegenheit, die Hintergründe (Abwägungsschritte, zu Grunde liegende Fakten und Bewertungen) für die Empfehlung zur Verschiebung der Flugroute nachzuvollziehen, diese zu hinterfragen und ihre Meinung dazu zu äußern.
Dabei konnten sie auch neue Gesichtspunkte vortragen. Aspekte, die bisher noch nicht berücksichtigt worden waren, wurden einer Prüfung unterzogen. Auch verworfene Alternativen zur vorgeschlagenen Verlagerung von AMTIX-kurz kamen zur Sprache und von den Beteiligten der Konsultation vorgeschlagene Alternativen wurden untersucht und die Ergebnisse transparent gemacht.
Die an der Konsultation Beteiligten konnten so ihre Belange und Positionen in den Entscheidungsprozess einbringen – und am Ende Ihre vorläufigen Positionierungen[2] schriftlich diesem Abschlussbericht anhängen. Sie entschieden aber nicht. Dies liegt in der Kompetenz von FFR und FLK. Beide Gremien werten nun die Ergebnisse der Gruppen aus, setzen Empfehlungen zu zusätzlichen Auswertungen um und entscheiden dann, ob sie die Aufnahme eines Probebetriebs für eine der beratenen Varianten als ersten Schritt empfehlen oder nicht. Eine wichtige Grundlage dafür bilden die Ergebnisse der Konsultation.
[2] da noch Berechnungen im Gange sind, handelt es sich um vorläufige Positionierungen.
Ablauf
Die Beteiligung fand auf mehreren Ebenen statt:
- Im Juni 2018 wurde ein Infobrief erstellt und in den betroffenen Gebieten (Weiterstadt-Gräfenhausen, Weiterstadt-Schneppenhausen, Darmstadt-Arheilgen, Darmstadt-Kranichstein, Darmstadt-Wixhausen, Erzhausen sowie in Teilen von Mörfelden) an alle Haushalte verteilt.
- Ebenfalls im Juni 2018 fanden drei große öffentliche Veranstaltungen in Erzhausen (11.6.), Darmstadt (13.6.) und Weiterstadt-Gräfenhausen (20.6.) statt. Die dort gezeigten Präsentationen und die Dokumentation über die stattgefundenen Diskussionen finden sich im Internet unter Termine.
- Seit Anfang Juni 2018 ist eine Internetseite online, in der die relevanten Zusammenhänge erklärt, Termine dokumentiert und Fragen beantwortet werden.
- Interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten zwischen dem 12. Juni und dem 30. August 2018 Fragen und Kommentare über diese Internetseite einspeisen. Die für das Konsultationsthema relevanten und mit vertretbarem Aufwand zu beantwortenden Fragen und die darauf vom Expertengremium Aktiver Schallschutz gegebenen Antworten finden sich unter Gestellte und beantwortete Fragen.
- Durch den Einbezug zufällig ausgewählter Bürgerinnen und Bürger aus den betroffenen Kommunen gelang es, die Sichtweisen und Fragen „normaler“ Anwohner aus den potenziell entlasteten wie aus den potenziell höher belasteten Gebieten einzubeziehen.
Die Auswahl der 30 Bürgerinnen und Bürger erfolgte nach dem Zufallsprinzip aufgrund telefonischer Ansprache – wobei auf eine Ausgewogenheit nach Wohnort, Geschlecht und Alter geachtet wurde.
Die Fluglärmkommission hatte zu Beginn der Zufallsansprache einen Neutralitätsbeirat eingesetzt, der die Ansprache und die Auswahl der Bürgerinnen und Bürger beobachten konnte.[3] - Gleichzeitig wurden die Lokalpolitik (Bürgermeister und Bürgermeisterinnen bzw. Umweltdezernentinnen) der im engeren wie der im weiteren Sinne betroffenen Kommunen sowie Experten aus diesen Kommunen einbezogen. Im Rahmen eines Expertenworkshops wurden darüber hinaus weitere Experten aus den betroffenen Kommunen einbezogen, die die relevanten Themen mit den Vertretern des Expertengremiums Aktiver Schallschutz diskutieren konnten.