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Hochbetroffene und Hochbelästigte – wie beschreibt man unterschiedliche Belastungsgrade?

„Hochbelästigte“ ist ein Begriff aus dem Luftverkehrs- und Immissions­schutzrecht und wird in der Lärmwirkungs­forschung als wichtige Kategorie zur Bewertung von Belastungen untersucht.  Das sind Personen, die sich stark oder sehr stark durch den Fluglärm belästigt fühlen, was sich negativ auf die gesundheitliche Lebensqualität auswirken kann.

Hochbetroffene“ sind Menschen, die in einem durch das FFR definierten besonders lauten Gebiet (mindestens 60 dB(A) Dauerschallpegel am Tag) wohnen. In der Nacht gilt als Hochbetroffen, wer in einem Gebiet mit mindestens sechs Einzelschall­ereig­nissen von mehr als 72 dB(A) oder einem Dauerschallpegel von mehr als 53 dB(A) wohnen.

Die Ähnlichkeit beider Begriffe führt mitunter zu Verwirrung. Faustregel: „Hochbetroffene“ gibt es nur in den Siedlungen nahe des Flughafens. „Hochbelästigte“ gibt es auch weiter weg, allerdings mit abnehmender Tendenz bei zunehmendem Abstand.


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